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Zeiterfassung — Arbeitszeiten festhalten

Die Zeiterfassung ist für Angestellte des Vereins. Festgehalten werden Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit — so, wie sie tatsächlich war.

Das ist eine gesetzliche Pflicht und keine Kontrolle. § 16 Abs. 2 ArbZG verlangt die Aufzeichnung; eine Monatssumme allein genügt dafür nicht.


Meine Arbeitszeit

Der eigene Monat

Der Knopf „Zeit eintragen”:

Angabe Hinweis
Tag
Tätigkeit Training, Spiel, Fahrt, Verwaltung, Sonstiges
Beginn, Ende Endet die Uhrzeit vor dem Beginn, gilt der Folgetag — für das Eis um 22:30 Uhr
Pause (Minuten)
Notiz

Während der Eingabe rechnet das Portal mit und sagt, was dabei auffällt:

Oben stehen zwei Kacheln: die Arbeitszeit im Monat und die Befunde. Darunter der Ausgleichszeitraum (24 Wochen): Über acht Stunden werktäglich ist zulässig, solange dieser Schnitt stimmt.


Festgeschrieben — und was dann?

Nach einer Frist lässt sich ein Eintrag nicht mehr frei ändern; er trägt dann die Marke „festgeschrieben”. Wie lange frei geändert werden kann, steht in der Modulkonfiguration (Vorgabe: 24 Stunden).

Danach gibt es statt „Ändern” und „Zurücknehmen” zwei andere Knöpfe:

Dazu gehört eine Begründung. „Vertippt” reicht — wer darüber entscheidet, sieht den Eintrag nicht von innen.

Warum überhaupt eine Frist. Eine Aufzeichnung, die sich jederzeit umschreiben lässt, ist keine. Die Frist ist der Ausgleich: tippfehlerfreundlich am selben Tag, nachvollziehbar danach.


Berichtigungen

Auf dieser Seite stehen die Anträge, jeweils mit der Gegenüberstellung Aufgezeichnet → Beantragt. Wer das Freigaberecht hat, entscheidet mit „Freigeben” oder „Ablehnen”.

Über die eigene Berichtigung entscheidet niemand selbst — auch nicht mit dem Freigaberecht. Am eigenen Antrag steht stattdessen „Zurückziehen”.

Bei einer Ablehnung gehört eine Bemerkung dazu: „Warum wird abgelehnt? Ohne das weiß die betroffene Person nicht, wie sie weiterkommt.”

Der Knopf „Zeit nachtragen” ist der Weg für einen Tag, der ganz fehlt — auch er läuft als Antrag.


Auswertung

Wer das Leserecht hat, sieht unter Arbeitszeit-Auswertung alle Personen des gewählten Monats mit Tagen, Arbeitszeit, Verstößen und Hinweisen.

Der Knopf „Als Datei” liefert eine CSV mit einer Zeile je Zeitraum — Beginn, Ende, Dauer. Das ist es, was nach § 16 Abs. 2 ArbZG vorzulegen ist.


Das Protokoll

An jedem Eintrag steht „Protokoll”. Dort steht jeder Vorgang mit altem und neuem Stand: eingetragen, geändert, zurückgenommen, Berichtigung beantragt, freigegeben, abgelehnt.

Es wird nur angefügt — gelöscht wird hier nichts. Das ist der Punkt: Die Aufzeichnung soll auch dann noch etwas wert sein, wenn jemand sie zwei Jahre später anzweifelt.